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Auch die rechtliche Lage ist natürlich interessant. In diesem Zusammenhang habe ich diesen Auszug gefunden... Zu welchem Thema er zugeordnet werden sollte, müssten wir dann nochmal sehen.
"Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen von Frühstudierenden
6.10.2004
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 3./4. Juni 2004 folgenden Beschluss zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen von Frühstudierenden gefasst.
1. Die KMK empfiehlt, Schülerinnen und Schülern, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, ohne förmliche Zulassung als Studierende den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen, das Absolvieren von Modulen und den Erwerb entsprechender Leistungspunkte an Hochschulen zu ermöglichen. Sie spricht sich dafür aus, die so erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen bei einem späteren Studium nach Maßgabe der fachlichen Gleichwertigkeit an allen Hochschulen anzuerkennen.
2. Den Ländern und Hochschulen wird empfohlen, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen. Bis zur ausdrücklichen Regelung und Anerkennung der von Schülerinnen und Schülern an den Hochschulen erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen sollen die geltenden Anerkennungsbestimmungen großzügig angewendet werden.
3. Das Präsidium wird gebeten, die Hochschulrektorenkonferenz über diesen Beschluss zu informieren und auf eine Unterstützung der Empfehlung hinzuwirken.
Autor: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg - ISSN 1613-4559 "
Jule-online - 7. Dez, 11:06
"Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen von Frühstudierenden
6.10.2004
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 3./4. Juni 2004 folgenden Beschluss zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen von Frühstudierenden gefasst.
1. Die KMK empfiehlt, Schülerinnen und Schülern, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, ohne förmliche Zulassung als Studierende den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen, das Absolvieren von Modulen und den Erwerb entsprechender Leistungspunkte an Hochschulen zu ermöglichen. Sie spricht sich dafür aus, die so erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen bei einem späteren Studium nach Maßgabe der fachlichen Gleichwertigkeit an allen Hochschulen anzuerkennen.
2. Den Ländern und Hochschulen wird empfohlen, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen. Bis zur ausdrücklichen Regelung und Anerkennung der von Schülerinnen und Schülern an den Hochschulen erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen sollen die geltenden Anerkennungsbestimmungen großzügig angewendet werden.
3. Das Präsidium wird gebeten, die Hochschulrektorenkonferenz über diesen Beschluss zu informieren und auf eine Unterstützung der Empfehlung hinzuwirken.
Autor: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg - ISSN 1613-4559 "
Jule-online - 7. Dez, 11:06
hans_b - 9. Feb, 21:31